Zusammenarbeit mit uns
Information für unsere Klientinnen und Klienten:
- Ärztlich angeordnete Pflegeeinsätze werden zum grössten Teil aus der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse rückvergütet, hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden jedoch nur aus einer Zusatzversicherung abgedeckt. Wir beraten Sie gerne!
- Spitex-Dienstleistungen können nur in einem Ufeld erbracht werden, bei dem Verwandte, Freunde und Bekannte mithelfen.
- Wir bitten Sie, die mit unserem Personal getroffenen Abmachungen einzuhalten. Melden Sie uns bis am Vorabend 17.00 Uhr, wenn geplante Einsätze unnötig geworden sind. Sonst wird Ihnen die Zeit verrechnet.
- Informieren Sie uns, wenn sich Ihre Situation verändert oder der behandelnde Arzt neu verordnet hat.
- Melden Sie sich, wenn Sie Probleme haben, unsere Dienstleistungen zu bezahlen. Durch Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, Beiträgen aus Hilfswerken, usw. ist es oftmals möglich, Härtefälle zu vermeiden.
- Wir unterstehen der Schweigepflicht. Sollte Ihre Krankenkasse zur Leistungsdeckung vertrauliche Daten über Ihre Diagnose, Ihren Krankheitszustand, usw. bei uns einfordern, können Sie unszur Datenfreigabe ermächtigen (Formular bei der Spitex erhältlich).
- Informieren Sie uns, wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, diese anders oder zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden müssen.
- Je besser die gegenseitige Information, umso zufriedenstellender ist die Zusammenarbeit!
Unseren Dienstleistungen sind Grenzen gesetzt:
Die Hilfe und Pflege zuhause ist nicht mehr möglich, bzwe. eine andere Betreuungs und Pflegeform ist angezeigt wenn:
- die Situation der Klientinnen und Klienten eine übermässige Präsenz von Spitex-Personal über längere Zeit erforderlich macht, oder wenn notfallmässig Hilfe von Aussen nötig wird (medizinischer oder pflegerischer Notfall).
- medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zuhause nicht einsetzbar oder zu aufwändig sind.
- die Sicherheit der Klientinnen und Klienten nicht mehr gewährleistet ist.
- die Situation für die pflegenden Angehörigen nicht mehr tragbar ist.
- der Einsatz dem Spitex-Personal aus gesundheitlichen und/oder psychischen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.
- die Klientinnen und Klienten und/oder ihre Angehörigen die getroffenen Abmachungen wiederholt nicht einhalten.