Zusammenarbeit mit uns
Information für unsere Klientinnen und Klienten:
- Ärztlich angeordnete Pflegeeinsätze werden zum grössten Teil aus der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse rückvergütet, hauswirtschaftliche Dienstleistungen werden jedoch nur aus einer Zusatzversicherung abgedeckt. Wir beraten Sie gerne!
- Spitex-Dienstleistungen können nur in einem Ufeld erbracht werden, bei dem Verwandte, Freunde und Bekannte mithelfen.
- Wir bitten Sie, die mit unserem Personal getroffenen Abmachungen einzuhalten. Melden Sie uns bis am Vorabend 17.00 Uhr, wenn geplante Einsätze unnötig geworden sind. Sonst wird Ihnen die Zeit verrechnet.
- Informieren Sie uns, wenn sich Ihre Situation verändert oder der behandelnde Arzt neu verordnet hat.
- Melden Sie sich, wenn Sie Probleme haben, unsere Dienstleistungen zu bezahlen. Durch Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigungen, Beiträgen aus Hilfswerken, usw. ist es oftmals möglich, Härtefälle zu vermeiden.
- Wir unterstehen der Schweigepflicht. Sollte Ihre Krankenkasse zur Leistungsdeckung vertrauliche Daten über Ihre Diagnose, Ihren Krankheitszustand, usw. bei uns einfordern, können Sie uns zur Datenfreigabe ermächtigen (Formular bei der Spitex erhältlich).
- Informieren Sie uns, wenn Sie mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden sind, diese anders oder zu einem anderen Zeitpunkt erbracht werden müssen.
- Je besser die gegenseitige Information, umso zufriedenstellender ist die Zusammenarbeit!
Unseren Dienstleistungen sind Grenzen gesetzt:
Die Hilfe und Pflege zuhause ist nicht mehr möglich, bzw. eine andere Betreuungs- und Pflegeform ist angezeigt wenn:
- die Situation der Klientinnen und Klienten eine übermässige Präsenz von Spitex-Personal über längere Zeit erforderlich macht, oder wenn notfallmässig Hilfe von Aussen nötig wird (medizinischer oder pflegerischer Notfall).
- medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zuhause nicht einsetzbar oder zu aufwändig sind.
- die Sicherheit der Klientinnen und Klienten nicht mehr gewährleistet ist.
- die Situation für die pflegenden Angehörigen nicht mehr tragbar ist.
- der Einsatz dem Spitex-Personal aus gesundheitlichen und/oder psychischen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.
- die Klientinnen und Klienten und/oder ihre Angehörigen die getroffenen Abmachungen wiederholt nicht einhalten.